Allgemeine Zuchtordnung des Deutschen Rassezucht Vereins (DRZV e.V.)
§ 1 Allgemeines
Jeder Züchter des Deutschen Rassezucht Verein (DRZV e.V.) muss sich an die Zuchtordnung halten, damit eine verantwortungsvolle Zucht gewährleistet ist.
Jeder Züchter muss darauf achten, die rassetypischen Merkmale zu erhalten.
Hunde mit erblichen Defekten dürfen nicht in die Zucht (siehe Untersuchungen für die ZTP).
Die Gesundheit der Tiere muss an erster Stelle stehen.
§ 2 Zuchtvoraussetzungen
Jeder Züchter muss ausreichende Grundkenntnisse über Verpaarung, Trächtigkeit, Geburt und Aufzucht der Welpen haben. Es werden auch Seminare zu diesen Themen empfohlen.
Die Forderungen des Tierschutzgesetzes müssen eingehalten werden.
Zur Zucht werden nur Rassehunde mit Ahnentafeln zugelassen, die die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden haben.
§ 3 Zuchtstättenbesichtigung
Der Zuchtwart ist berechtigt, Zuchtstätten zu kontrollieren.
§ 4 Zwingername
Der Zwingername muss im DRZV e.V. geschützt sein.
§ 5 Zuchttauglichkeit
Die Zuchttiere müssen von einem Zuchtwart, Zuchtrichter oder fachkundigen Tierarzt zuchttauglich geschrieben werden.
Zuchtzulassung für Kleinrassen:
-Rüden unter 45 cm Widerristhöhe dürfen nach eingehender gesundheitlicher Untersuchung zur Zucht eingesetzt werden.
Ein Höchstalter für Rüden ist nicht festgelegt, jedoch muss auf die gesundheitliche Verfassung geachtet werden.
-Hündinnen unter 45 cm Widerristhöhe dürfen frühestens ab dem vollendeten 15. Lebensmonat zur Zucht eingesetzt werden.
Sie scheiden mit acht Jahren aus der Zucht aus. Absprachen mit dem Zuchtwart sind möglich.
Jeder Züchter muss seine Zuchttiere auf rassespezifische Krankheiten überprüfen lassen.
Die Untersuchungen für Kleinrassen können bei dem jeweiligen Ansprechpartner erfragt werden.
Für Rassen unter 45cm Widerristhöhe ist eine PL-Röntgenuntersuchung Pflicht.
Zuchtzulassung für Großrassen:
-Rüden über 45 cm Widerristhöhe dürfen nach eingehender gesundheitlicher Untersuchung zur Zucht eingesetzt werden.
Ein Höchstalter für Rüden ist nicht festgelegt, jedoch muss auf die gesundheitliche Verfassung geachtet werden.
Hündinnen über 45 cm Widerristhöhe dürfen frühestens ab dem vollendeten 15. Lebensmonat zur Zucht eingesetzt werden.
Sie scheiden mit acht Jahren aus der Zucht aus. Absprachen mit dem Zuchtwart sind möglich.
Jeder Züchter muss seine Zuchttiere auf rassespezifische Krankheiten überprüfen lassen.
Diese Untersuchungen für Großrassen können bei dem jeweiligen Ansprechpartner erfragt werden.
Für alle Rassen über 45 cm Widerristhöhe ist eine HD/ED-Röntgenuntersuchung Pflicht.
Häufigkeit der Belegung von Hündinnen
Eine Hündin darf bei zwei aufeinanderfolgenden Läufigkeiten gedeckt werden, wenn sie nicht mehr als acht Welpen aufzieht.
Die dritte Läufigkeit muss grundsätzlich ausgesetzt werden.
§ 6 Wurfmeldung
Die Wurfmeldung muss dem DRZV e.V. innerhalb von 7 Tagen nach Geburt per Post oder E-Mail zugestellt werden.
Dazu ist der Wurfmeldeschein des DRZV e.V. erforderlich.
§ 7 Wurfabnahme
Die Wurfabnahme erfolgt durch einen Zuchtwart oder nach Absprache auch durch den Tierarzt.
Jeder Züchter ist verpflichtet die Welpen mit einem Transponderchip zu versehen.
§ 8 Ahnentafeln
Als zuchtbuchführender Verein stellt der DRZV e.V. die Ahnentafeln für die Welpen aus.
§ 9 Schlussbestimmung
Jedes Mitglied muss sich an diese Zuchtordnung halten. Bei Verstößen erfolgt ein Ausschluss aus dem Verein.
Der Vorstand